Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 4 Ob 162/24p
Worum es ging: Welches Land entscheidet, wenn mein Kind ins Ausland zieht?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Für Maßnahmen zum Schutz eines Kindes sind die Behörden jenes Staates zuständig, in dem das Kind gewöhnlich lebt. Zieht das Kind während eines laufenden Verfahrens in einen anderen Vertragsstaat, geht die Zuständigkeit dorthin über. Wo ein Kind gewöhnlich lebt, wird nach Wortlaut, Zusammenhang und Zielen des Übereinkommens beurteilt.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Innsbruck, 21.12.2023, 54 Ps 52/23w-18
- Landesgericht Innsbruck, 27.06.2024, 52 R 17/24t-29
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.03.2025
Geschäftszahl
4Ob162/24p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schwarzenbacher als Vorsitzenden sowie den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, die Hofrätinnen Mag. Istjan, LL.M., und Mag. Waldstätten und den Hofrat Dr. Stiefsohn als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen *, geboren am * 2020, *, Mutter *, diese vertreten durch Mag. Alexandra Berger-Hertwig, Rechtsanwältin in Innsbruck; Vater *, Serbien, wegen Obsorge, über den Revisionsrekurs der Mutter gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 27. Juni 2024, GZ 52 R 17/24t-29, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 21. Dezember 2023, GZ 54 Ps 52/23w-18, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
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