ASVG § 314a
ABSCHNITT IX
Überweisungsbeträge für geistliche Amtsträger der Evangelischen Kirche A.B. und Angehörige von Diakonissenanstalten
(Anm.: § 314a aufgehoben durch BGBl. Nr. 411/1996)
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.