ASVG § 427
Verwaltungsrat
§ 427.
Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen im Verwaltungsrat beträgt:
1.
bei der Österreichischen Gesundheitskasse
12;
2.
bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
12;
3.
bei der Pensionsversicherungsanstalt
12.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen
Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.