ASVG § 429
Landesstellenausschüsse
§ 429.
Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in jedem Landesstellenausschuss beträgt:
1.
bei der Österreichischen Gesundheitskasse
10;
2.
bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
6;
3.
bei der Pensionsversicherungsanstalt
6.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.