ASVG § 306a
Nichtanrechnung von Übergangsgeld
§ 306a.
Übergangsgeld, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung gewährt wird, ist auf die Notstandshilfe nach § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG nicht anzurechnen.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.