ASVG § 811
Schlussbestimmung zu Art. 27 des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025
§ 811.
Der Titel und die §§ 424, 460 Abs. 5 und 460a samt Überschrift in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025, treten mit 1. September 2025 in Kraft.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.