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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 17.08.2016 · Fall aus Oberösterreich

OGH 8 Ob 54/16y

Worum es ging: Ist meine Anleihe bezahlt, wenn die Zahlstelle überweist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Die Zahlstelle handelt für den Schuldner der Anleihe und schuldet Ihnen selbst in der Regel nichts. Zahlt sie aber ausdrücklich und ohne Vorbehalt auf dessen Schuld und nehmen Sie das an, ist die Schuld getilgt. Diese Wirkung tritt üblicherweise erst mit der Gutschrift bei Ihnen oder Ihrer Bank ein.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

48 Absätze, 17.041 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.08.2016

Geschäftszahl

8Ob54/16y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, den Hofrat Dr. Brenn und die Hofrätinnen Mag. Korn und Dr. Weixelbraun-Mohr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** E*****, vertreten durch die Brand Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Hellenische Republik, *****, vertreten durch die Weber Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 33.742,78 EUR sA, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 12. Mai 2016, GZ 2 R 60/16f-52, mit dem der Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 9. März 2016, GZ 7 Cg 148/13w-48, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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