OGH 8 Ob 54/16y
Worum es ging: Ist meine Anleihe bezahlt, wenn die Zahlstelle überweist?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Die Zahlstelle handelt für den Schuldner der Anleihe und schuldet Ihnen selbst in der Regel nichts. Zahlt sie aber ausdrücklich und ohne Vorbehalt auf dessen Schuld und nehmen Sie das an, ist die Schuld getilgt. Diese Wirkung tritt üblicherweise erst mit der Gutschrift bei Ihnen oder Ihrer Bank ein.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Salzburg, 09.03.2016, 7 Cg 148/13w-48
- Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht, 12.05.2016, 2 R 60/16f-52
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.08.2016
Geschäftszahl
8Ob54/16y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, den Hofrat Dr. Brenn und die Hofrätinnen Mag. Korn und Dr. Weixelbraun-Mohr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** E*****, vertreten durch die Brand Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Hellenische Republik, *****, vertreten durch die Weber Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 33.742,78 EUR sA, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 12. Mai 2016, GZ 2 R 60/16f-52, mit dem der Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 9. März 2016, GZ 7 Cg 148/13w-48, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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