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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 19.05.2022 · Fall aus Steiermark

OGH 9 ObA 29/22p

Worum es ging: Bekomme ich während der Kurzarbeit meine Überstunden extra bezahlt?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Überstunden, die dadurch entstehen, dass die im Kollektivvertrag festgelegte tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird, sind gesondert zu entlohnen. Das gilt auch für Zeiten, für die Kurzarbeit vereinbart wurde.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

53 Absätze, 11.221 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.05.2022

Geschäftszahl

9ObA29/22p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als Vorsitzende, den Hofrat Mag. Ziegelbauer und die Hofrätin Mag. Korn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Elisabeth Schmied (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und ADir. Gabriele Svirak (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R*, gegen die beklagte Partei W* Gesellschaft m.b.H. & Co KG, *, vertreten durch Dr. Michael Leitner, Rechtsanwalt in Wien, wegen 373,03 EUR brutto sA (Revisionsinteresse 98,19 EUR brutto sA) , über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 15. Dezember 2021, GZ 7 Ra 61/21a-19, mit dem der Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 31. Mai 2021, GZ 58 Cga 11/21h-13, nicht Folge gegeben wurde, zu Recht erkannt:

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Text

Entscheidungsgründe:

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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