Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 9 ObA 13/24p
Worum es ging: Schützt mich eine Teilzeit zur Rückkehr vor dem Vertragsende?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Vereinbaren Sie mit Ihrem Dienstgeber eine Teilzeit zur Wiedereingliederung nach einer langen Krankheit, verzichtet er damit nicht darauf, sich auf das Ende des Dienstverhältnisses nach einem Jahr Dienstverhinderung zu berufen. Werden Sie neuerlich krank, kann er das trotz dieser Vereinbarung geltend machen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Wels, 07.09.2023, 16 Cga 26/23h-14
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 11.12.2023, 11 Ra 50/23m-19
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
22.01.2025
Geschäftszahl
9ObA13/24p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Hargassner und die Hofrätin Mag. Korn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Elisabeth Schmied (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Robert Hauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S*, vertreten durch Auer Bodingbauer Leitner Stöglehner Rechtsanwälte OG in Linz, gegen die beklagte Partei Republik Österreich *, vertreten durch die Finanzprokuratur, Singerstraße 17–19, 1011 Wien, wegen Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 11. Dezember 2023, GZ 11 Ra 50/23m-19, mit dem der Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Wels vom 7. September 2023, GZ 16 Cga 26/23h-14, nicht Folge gegeben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.259,50 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Text
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