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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 06.03.2025

OGH 1 Nc 5/25p

Worum es ging: Darf dasselbe Gericht über meine Klage gegen den Staat entscheiden?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wenn Sie einen Anspruch gegen den Staat aus Entscheidungen bestimmter Gerichte ableiten, dürfen genau diese Gerichte darüber nicht entscheiden. Das gilt auch für die Vorfragen des Verfahrens. Ein anderes Gericht wird dafür bestimmt.

Entscheidungstext

24 Absätze, 2.429 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

06.03.2025

Geschäftszahl

1Nc5/25p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Dr. Steger als Vorsitzenden sowie den Hofrat Mag. Dr. Wurdinger und die Hofrätin Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu AZ 31 Cg 5/25w anhängigen Rechtssache der klagenden Partei E* K*, vertreten durch Mag. Klaus Hanten und Mag. Clemens Kurz, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 111.459,22 EUR sA, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

1. Der Antrag auf Delegierung des Verfahrens wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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