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Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz · Fassung ab 01.01.1987

ASGG § 28

Unvereinbarkeit § 28. Ein fachkundiger Laienrichter darf nicht gleichzeitig 1. fachkundiger Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber und aus dem Kreis der Arbeitnehmer sein oder 2. für einen im Instanzenzug übergeordneten Gerichtshof gewählt (entsandt) werden.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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