ASGG § 49
II. Abschnitt – Arbeitsrechtssachen
1. Unterabschnitt – Allgemeines
Grundsatz
§ 49.
Für Arbeitsrechtssachen gelten neben dem I. Abschnitt die Besonderheiten dieses Abschnitts.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen
Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.