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Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz · Fassung ab 01.01.1995

ASGG § 32

Entschädigung § 32. Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf 1. Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975, BGBl. Nr. 136; 2. die Hälfte des im § 18 Abs. 1 Z 1 GebAG 1975 jeweils genannten Betrags als Entschädigung für Zeitversäumnis unabhängig vom Vorliegen eines Vermögensnachteils.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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