Zum Inhalt springen
Strafgesetzbuch · Fassung ab 01.01.1975

StGB § 62

Strafbare Handlungen im Inland § 62. Die österreichischen Strafgesetze gelten für alle Taten, die im Inland begangen worden sind.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail