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Strafgesetzbuch · Fassung ab 01.01.1975

StGB § 63

Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge § 63. Die österreichischen Strafgesetze gelten auch für Taten, die auf einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug begangen worden sind, unabhängig davon, wo sich dieses befindet.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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