MRG § 54
IV. Hauptstück
Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1968
§ 54.
(Anm.: Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 280/1967)
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.