MRG § 56
VI. Hauptstück
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 1975
§ 56.
(Anm.: Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 417/1975)
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.