Zum Inhalt springen
Vertragsbedienstetengesetz 1948 · Fassung ab 01.01.1994

VBG § 27

Anspruch auf Erholungsurlaub § 27. Der Vertragsbedienstete hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail