VBG § 54b
Aufwandsentschädigung
§ 54b.
Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für
1.
vollbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 3,50 vH,
2.
teilbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 1,75 vH.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.