VBG § 88
Einstufung in die Entlohnungsschemata I und II
§ 88.
Einstufungen auf Planstellen der Entlohnungsschemata I und II sind nach Ablauf des 31. Dezember 1998 nur mehr für Vertragsbedienstete zulässig, die einem dieser beiden Schemata bereits angehören.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen
Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.