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Strafgesetzbuch · Fassung ab 01.10.1993

StGB Art. 2

Artikel II Inkrafttreten und Schlußbestimmungen (Anm.: aus BGBl. Nr. 527/1993, zu den §§ 164, 165, 165a, 167, 278 und 278a, BGBl. Nr. 60/1974) (1)Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1993 in Kraft. (2)Wird in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen verwiesen, an deren Stelle mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes neue Bestimmungen wirksam werden, so sind diese Verweisungen auf die entsprechenden neuen Bestimmungen zu beziehen.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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