Zum Inhalt springen
Unternehmensgesetzbuch · Fassung ab 31.07.1993

UGB Art. 17

Artikel XVII Änderung des Rechnungslegungsgesetzes (Anm.: aus BGBl. Nr. 532/1993, zu, dRGBl. S 219/1897) Das Rechnungslegungsgesetz, BGBl. Nr. 475/1990, wird wie folgt geändert: Art. XI Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Abweichend davon treten die §§ 244 bis 267 mit 1. Jänner 1995 in Kraft, sofern das Mutterunternehmen ein Kreditinstitut ist.“
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail