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Einkommensteuergesetz 1988 · Fassung ab 01.01.1995

EStG 1988 Art. 1

Artikel I Einkommensteuergesetz 1988 (Anm.: aus BGBl. Nr. 21/1995, zu den §§ 6 und 20, BGBl. Nr. 400/1988) Das Einkommensteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert: 1.- 2a. (Anm.: betreffen die Änderungen des Einkommensteuergesetzes 1988) 3. Es sind anzuwenden a) Z 1 auf Erwerbe, b) Z 2 auf Ausfuhrumsätze, die nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1) vorgenommen bzw. erbracht werden. _______________________________________ 1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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