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Straßenverkehrsordnung 1960 · Fassung ab 01.01.1989

StVO 1960 Art. 2

Artikel II (Anm.: aus BGBl. Nr. 86/1989, zu § 38, BGBl. Nr. 159/1960) Art. II Abs. 1 der 10. StVO-Novelle, BGBl. Nr. 174/1983, wird insoweit geändert, als Lichtzeichen zur gesonderten Regelung des Fußgängerverkehrs, die dem § 38 Abs. 8 nicht entsprechen, bei einem allfälligen Umbau, spätestens aber bis zum 31. Dezember 1993 diesen Bestimmungen anzupassen sind.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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