WEG 2002 § 54
12. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
In-Kraft-Treten
§ 54.
(1)Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
(2)§ 20 Abs. 6 tritt abweichend von Abs. 1 mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.