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Wohnungseigentumsgesetz 2002 · Fassung ab 01.07.2002

WEG 2002 § 54

12. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen In-Kraft-Treten § 54. (1)Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft. (2)§ 20 Abs. 6 tritt abweichend von Abs. 1 mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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