EStG 1988 Art. 1
Artikel 1
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 8/2005, zu den §§ 4, 18, 25, 26, 47, 83, 108a und 124, BGBl. Nr. 400/1988)
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. Nr. L 235 vom 23. September 2003, S 10) in Österreichisches Recht umgesetzt.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.