UGB § 20
Unzulässige Verwendung fremder Namen
§ 20.
In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.