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Vertragsbedienstetengesetz 1948 · Fassung ab 01.07.2007

VBG § 84a

§ 84a. Bei Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Bund nach dem 30. Juni 2007, auf das dieses Bundesgesetz anzuwenden ist, ist § 54 Abs. 3 GehG nicht anzuwenden.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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