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Strafprozeßordnung 1975 · Fassung ab 01.01.2008

StPO § 297

5. TEIL Besondere Verfahren 15. Hauptstück Hauptverhandlung vor dem Landesgericht als Geschworenengericht und Rechtsmittel gegen dessen Urteile I. Allgemeine Bestimmungen § 297. (Aufgehoben; BGBl. Nr. 423/1974, Art. I Z. 92)
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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