IO § 166
Dritter Teil
Sanierungsverfahren
Anwendungsbereich
§ 166.
Ist der Schuldner eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt, eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft, so gelten die Bestimmungen dieses und des Vierten Teils.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.