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Insolvenzordnung · Fassung ab 01.07.2010

IO § 64

§ 64. Das Handelsgericht Wien ist Insolvenzgericht für den Bereich des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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