StVO 1960 § 47
Autostraßen
§ 47.
Autostraßen sind Vorrangstraßen; für sie gelten die im § 46 Abs. 1, 3, 4 und 6 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.