VBG § 36e
Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse
§ 36e.
Die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zum Bund ist unzulässig.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen
Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.