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Jurisdiktionsnorm · Fassung ab 25.04.2012

JN Art. 9

Artikel 9 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Art. 8 und Aufhebung der Gerichtstagsverordnung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 35/2012, zu den §§ 49, 51 und 52, RGBl. Nr. 111/1895) (1)Art. 8 (Änderung der Jurisdiktionsnorm) tritt mit 1. Jänner 2013 mit der Maßgabe in Kraft, dass sich die Betragshöhe danach richtet, ob die Klage oder der verfahrenseinleitende Antrag in dem jeweiligen in Z 1, 2 oder 3 genannten Zeitraum bei Gericht angebracht wird. (2)Die Gerichtstagsverordnung, BGBl. Nr. 174/1986, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 757/1993, wird aufgehoben; sie tritt mit Ablauf des 30. September 2012 außer Kraft.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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