IO § 276
Inkrafttretensbestimmung zum GesRÄG 2013
§ 276.
§ 69 Abs. 3a in der Fassung des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 109/2013, tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.