VBG § 91g
Kündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L
§ 91g.
(1)Die Kündigungsbeschränkung des § 32 Abs. 4 gilt nicht für teilbeschäftigte Vertragslehrer.
(2)Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile einen Monat und hat mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. § 33a ist auf die Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L nicht anzuwenden.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen
Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.