ABGB § 612
Einschränkung der Nacherbschaft
§ 612.
Sind die Nacherben im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung noch keine Zeitgenossen des Verfügenden, so ist die Nacherbschaft bei Geld und anderen beweglichen Sachen auf zwei Nacherbfälle, bei unbeweglichen Sachen auf einen Nacherbfall beschränkt.
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Was die Gerichte dazu entschieden haben
Das Gericht muss dafür von sich aus einen Kurator bestellen. Setzt ein Testament noch nicht geborene Nachkommen als Erben ein, bekommen diese im Verlassenschaftsverfahren einen eigenen Vertreter. Sie müssen das nicht beantragen.
Nein. Ein Fruchtgenuss kann zwar zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestehen, aber nur zeitlich begrenzt begründet und eingetragen werden. Damit soll verhindert werden, dass Eigentum dauerhaft geteilt wird. Ein unbefristetes Recht dieser Art kann auch nicht ersessen werden.