ABGB § 756
Vierzehntes Hauptstück
Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil
I. Allgemeines
1. Pflichtteilsberechtigung
§ 756.
Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.