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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · Fassung ab 01.01.2017

ABGB § 756

Vierzehntes Hauptstück Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil I. Allgemeines 1. Pflichtteilsberechtigung § 756. Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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