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Insolvenzordnung · Fassung ab 14.06.2016

IO Art. 15

Artikel 15 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 43/2016, zu § 117, RGBl. Nr. 337/1914) Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/56/EU Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196 umgesetzt.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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