UGB § 224
DRITTER TITEL
Bilanz
Gliederung
§ 224.
(1)In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
(2)Aktivseite:
A.
Anlagevermögen:
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände:
1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
2.
Geschäfts(Firmen)wert;
3.
geleistete Anzahlungen;
II.
Sachanlagen:
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
2.
technische Anlagen und Maschinen;
3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
III.
Finanzanlagen:
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3.
Beteiligungen;
4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5.
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
6.
sonstige Ausleihungen.
B.
Umlaufvermögen:
I.
Vorräte:
1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2.
unfertige Erzeugnisse;
3.
fertige Erzeugnisse und Waren;
4.
noch nicht abrechenbare Leistungen;
5.
geleistete Anzahlungen;
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
3.
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4.
sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
III.
Wertpapiere und Anteile:
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.
sonstige Wertpapiere und Anteile;
IV.
Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten.
D.
Aktive latente Steuern.
(3)Passivseite:
A.
Eigenkapital:
I.
eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital);
II.
Kapitalrücklagen:
1.
gebundene;
2.
nicht gebundene;
III.
Gewinnrücklagen:
1.
gesetzliche Rücklage;
2.
satzungsmäßige Rücklagen;
3.
andere Rücklagen (freie Rücklagen);
IV.
Bilanzgewinn (Bilanzverlust),
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
B.
Rückstellungen:
1.
Rückstellungen für Abfertigungen;
2.
Rückstellungen für Pensionen;
3.
Steuerrückstellungen;
4.
sonstige Rückstellungen.
C.
Verbindlichkeiten:
1.
Anleihen, davon konvertibel;
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5.
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8.
sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D.
Rechnungsabgrenzungsposten.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.