IO § 220h
Verteilung im inländischen Hauptinsolvenzverfahren
§ 220h.
Auf das Verfahren zur Verteilung des Erlöses der von der Zusicherung umfassten Vermögenswerte im inländischen Hauptinsolvenzverfahren sind die §§ 129 bis 137 anzuwenden.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.