VBG § 48x
Vergütung Schulqualitätsmanagement
§ 48x.
(1)Der oder dem Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements gebührt eine monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% ihres oder seines Entgeltes.
(2)Auf die nach Abs. 1 gebührende Vergütung sind gemäß § 22 Abs. 1 erster Satz anzuwenden:
1.
§ 15 Abs. 1 letzter Satz GehG,
2.
§ 15 Abs. 4 und 5 GehG,
3.
§ 15a Abs. 2 GehG.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen
Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.