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Vertragsbedienstetengesetz 1948 · Fassung ab 01.01.2019

VBG § 48x

Vergütung Schulqualitätsmanagement § 48x. (1)Der oder dem Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements gebührt eine monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% ihres oder seines Entgeltes. (2)Auf die nach Abs. 1 gebührende Vergütung sind gemäß § 22 Abs. 1 erster Satz anzuwenden: 1. § 15 Abs. 1 letzter Satz GehG, 2. § 15 Abs. 4 und 5 GehG, 3. § 15a Abs. 2 GehG.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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