UGB Art. 5
Artikel 5
Umsetzungshinweis
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 63/2019 zu den §§ 242 und 243c, dRGBl. S 219/1897)
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre, ABl. Nr. L 132 vom 20.5.2017 S. 1, umgesetzt.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.