EO § 417
Dritter Abschnitt
Exekution auf Grund von Akten und Urkunden supranationaler Organisationen
§ 417.
Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden gleichgestellt.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.