EO § 500
Inkrafttreten des ZZRÄG 2019
§ 500.
§ 41a, § 427 Abs. 1, § 428 Abs. 3 und 4, § 429 Abs. 2 und § 430 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 38/2019 treten mit 1. Juni 2019 in Kraft. § 107a Abs. 2 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.