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Insolvenzordnung · Fassung ab 27.07.2021

IO § 42

Unzulässigkeit der Aufrechnung § 42. Gegen den Anfechtungsanspruch kann eine Forderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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