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Insolvenzordnung · Fassung ab 11.12.2021

IO § 284

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung zum BGBl. I Nr. 199/2021 § 284. 95a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 199/2021 tritt mit 8. Juli 2022 in Kraft. Die Bestimmung ist auf Insolvenzverfahren anzuwenden, die nach dem 7. Juli 2022 eröffnet oder wieder aufgenommen (§ 158 Abs. 2) werden.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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