IO § 285
Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung zum BGBl. I Nr. 77/2023
§ 285.
§ 254 Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2023 tritt mit 14. Juli 2023 in Kraft.
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Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.