EO § 464
Zwangsverwaltung einer Liegenschaft
§ 464.
Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft beträgt die Vergütung für die Einführung eines Verwalters 25 Euro.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen
Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.