EO § 471
Pfandweise Beschreibung
§ 471.
Für die pfandweise Beschreibung nach § 1101 ABGB beträgt die Vergütung 7,50 Euro.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen
Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.