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Exekutionsordnung · Fassung ab 01.01.2024

EO § 471

Pfandweise Beschreibung § 471. Für die pfandweise Beschreibung nach § 1101 ABGB beträgt die Vergütung 7,50 Euro.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Zu diesem Paragrafen liegt im Bestand noch kein Rechtssatz vor.

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